Erfolgreiche IBV-Projekte

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Neue Richtlinie VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3

Die Richtlinienreihe VDI/VDE/VDMA 2632 strukturiert die Kommunikation zwischen Anbietern und Anwendern und schafft so eine gemeinsame Basis. Sie soll helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Projekte effizient und erfolgreich abzuwickeln. Anfang September ist Blatt 3 der Richtlinie ‚Abnahme klassifizierender Bildverarbeitungssysteme‘ erschienen.
In Blatt 1 der VDI/VDE 2632 geht es um Grundlagen und Begriffe, die für den Einsatz von Bildverarbeitungssystemen benötigt werden. Sie regelt eine einheitliche Ausdrucksweise auch im überbetrieblichen Umfeld und zeigt wesentliche Zusammenhänge auf. Blatt 2 der Richtlinienreihe gibt Hinweise für die Erstellung eines Lasten- bzw. Pflichtenheftes für Bildverarbeitungssysteme. Wesentliches Augenmerk wurde auf die Darstellung und Beschreibung von Einflussfaktoren sowie deren Auswirkungen gelegt. Die Projektpartner werden in die Lage versetzt, Einflussfaktoren während der Planung frühzeitig zu identifizieren und gemeinsam optimierte Lösungen zu erarbeiten. Für messende Bildverarbeitungssysteme sind quantitative Fähigkeitsbetrachtungen bereits Standard. Als Kenngröße wird hier üblicherweise die Messunsicherheit herangezogen. Dagegen gab es für klassifizierende Bildverarbeitungssysteme, deren Ergebnisse attributive Variable sind, bisher keine entsprechenden, etablierten Kenngrößen. Die neue Richtlinie VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3 ‚Abnahme klassifizierender Bildverarbeitungssysteme‘, die Anfang September als Entwurf veröffentlicht wurde, schließt diese Lücke und betrachtet Kenngrößen, die die Klassifikationsleistung eines Bildverarbeitungssystems beschreiben.

Blatt 3: Abnahme klassifizierender Bildverarbeitungssysteme

Bei der Abnahme eines klassifizierenden Bildverarbeitungssystems kommt es darauf an festzustellen, ob das System die vereinbarte Leistungsfähigkeit besitzt und ob die Zuordnung zu den verschiedenen Fehlertypen mit der vereinbarten Sicherheit stimmt. Aufgrund der Vielfalt der Ausprägungen klassifizierender Bildverarbeitungssysteme ist es kaum möglich, eine allgemein für alle Aufgabenstellungen gültige Systematik zur Bewertung der Leistungsfähigkeit anzugeben. Die Richtlinie VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3 schlägt daher Vorgehensweisen zur Bewertung der Klassifikationsleistung bei der Abnahme von Bildverarbeitungssystemen anhand von typischen Beispielen aus der industriellen Prüftechnik vor, die als Leitfaden für ähnliche Fälle dienen können. Dabei werden die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Abnahmekonzepte, wie die Annahme mit Musterkatalogen oder Produkten aus der laufenden Produktion, mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen diskutiert. Die Richtlinie wendet sich gleichermaßen an Anwender und Anbieter von Bildverarbeitungssystemen und soll helfen, frühzeitig Kommunikationsfallen zu umgehen. Erstellt wurde Blatt 3 von einem VDI/VDE-Fachausschuss, an dem auch Experten aus Mitgliedsfirmen der VDMA Fachabteilung Industrielle Bildverarbeitung mitwirken. Das Dokument ist zweisprachig (Deutsch und Englisch) und somit auch in der Kommunikation mit internationalen Kunden einsetzbar. Durch die Kooperation mit dem VDI möchte der VDMA dazu beitragen, dass die Richtlinienreihe nicht nur in der Bildverarbeitungs-Community, sondern auch bei Anwendern bekannter wird. Denn die Richtlinien helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Projekte effizient und erfolgreich abzuwickeln. „Die Richtlinienreihe VDI/VDE/VDMA 2632 strukturiert die Kommunikation zwischen Anbietern und Anwendern – so werden Bildverarbeitungsprojekte zum Erfolg“, sagt Dr. Horst Heinol-Heikkinen, Geschäftsführer Asentics und Mitglied im Vorstand der VDMA Fachabteilung Industrielle Bildverarbeitung. Herausgeber der Richtlinie ist die VDI/VDE-Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik. Die Richtlinie ist in deutscher/englischer Fassung zum Preis von 76,30? beim Beuth Verlag (www.beuth.de) erhältlich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals auf www.vdi.de/einspruchsportal. Die Einspruchsfrist endet am 28.02.2017.

Themen:

| Fachartikel

Ausgabe:

inVISION 5 2016
VDMA e.V.

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