Zollerhebung für Bildsensoren ausgesetzt

Zollerhebung für Bildsensoren ausgesetzt

Framos hat mit Unterstützung zweier Bundestagsabgeordneter und des VDMA eine europaweite Zollaussetzung für CMOS-Bildsensoren erreicht. Die Einordnung von eingeführten Waren in die richtige Zolltarifklasse ist eine anspruchsvolle Aufgabe, v.a. wenn verschiedene, inhaltlich passende Warentarifgruppen existieren. Ein typischer Fall ist die Zuordnung von bildgebenden Sensoren, im speziellen CCD- und CMOS-Sensoren. …

…Da alle wesentlichen funktionellen Baugruppen auf einem Chip untergebracht sind, liegt es zunächst nahe, CCD und CMOS in die Warentarifgruppe 8542 für ‚Integrierte Schaltungen‘ einzuordnen und somit zollfrei auszuweisen. In der Auslegung der Zollämter ist diese Tarifgruppe aber meist nicht auf diese Bauteile anzuwenden, da fast alle heute gebräuchlichen Sensoren auch rein optische Elemente (Mikrolinsen, Farbfilter) enthalten ohne elektrisches Eingangs- oder Ausgangssignal. In dieser Auslegung ist ein solcher bildgebender Sensor keine integrierte Schaltung. Stattdessen sind die Sensoren der Warentarifgruppe ‚8529 – Teile für Fernsehkameras‘ zuzuordnen und sind somit mit einem erheblichen Zollsatz belegt. Für spezielle CCD-Sensoren besteht bereits seit 2010 innerhalb der geltenden Zolltarifnummer 85.29 9092 eine Zollaussetzung. Da die technische Beschreibung innerhalb dieser Zollaussetzung im Wesentlichen sowohl auf CCD als auch auf CMOS zutrifft, stellte die Framos Gruppe, als einer der größten europäischen Importeure für Bildsensoren, den Antrag auf Erweiterung der Zollaussetzung um CMOS-Sensoren. Diesem Antrag wurde mit Wirkung zum 1.1.2013 stattgegeben. Dr. Andreas Franz (Bild), Geschäftsführer von Framos, macht die Auswirkung deutlich: „Mit diesem Erfolg haben wir eine enorme finanzielle Entlastung für die Bildverarbeitungsbranche und die europäische Industrie als Ganzes erreicht.“

Framos GmbH

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