Bitte unbedingt beachten


9. Richtlinien, Normen & Paragraphen

In der EU findet neben der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU, die durch das deutsche ElektroG umgesetzt wird, auch die REACh-Verordnung 1907/2006 Anwendung. Beides wird durch zertifizierte Unternehmen gewährleistet. Die umfangreichen CE-Richtlinien greifen bei Lasersystemen meist über die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EC und EMV-Richtlinie 2004/108/EC. Seit Januar 2013 ist die RoHS-Richtlinie ein Bestandteil der CE-Richtlinie und schließt alle elektrisch betriebenen Komponenten und Systeme mit ein. Im Laserschutz müssen die Laser gemäß der aktuellen Fassung der EN60825-1 geprüft werden. Dabei sind Laserklassen 1 bis 2M vorteilhaft, 3R bedarf schon einer Laserschutzbrille und eines Laserschutzbeauftragten im Betrieb. 3B-Laser führen zu Schlüsselschaltern und aufwändigen Vorkehrungen. Die heutigen Laser können häufig in die Klassen 1 bis 2M eingeteilt werden.

10. Filter & Co.

Der große Vorteil der Laser ist die enge Bandbreite des Lichts. Das Messsignal eines oder mehrerer Laser kann sicher durch in der Kameraoptik integrierte Bandpassfilter von der Umgebung getrennt werden. Umfangreiche und teilweise teure bauliche Maßnahmen für Abdeckungen und Lichtschutz entfallen. Filter unterscheiden sich in der optischen Dichte (OD), die in der Regel bis Faktor 6 betragen sollte, um sicher auch Sonnenlicht zu trennen. Sind die Flanken für Anstieg und Abfall des Bandbreitenfensters steil und der Durchlassbereich homogen und durchweg >90% effizient, variiert die gefilterte Laserleistung nicht über eine Veränderung der Laserwellenlänge, welche über die Temperatur mit 0,2-0,3nm/K schwankt.

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Laser 2000 GmbH

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